Elternbeitragstabelle gültig ab 01.02.2026
*Der in Art 23 Abs. 3 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
Bei den Schulkindern kann eine Frühbetreuung von 06:45 Uhr bis 07:30 Uhr gebucht werden
